29.01.2014 | Kurze Erklärung zum heutigen Gerichtstermin

Das VGH hat vorerst nicht entschieden, dass eine Konzession notwendig ist. Statt einem Urteil soll es zu einem Vergleich kommen. Bis zum 01.03.2014 haben beide Seiten die Möglichkeit ihre Argumente vorzubringen und dann soll geschaut werden, ob es zu einer Einigung kommen kann. Sollte dies nicht möglich sein, kommt es jedoch zu keiner weiteren mündlichen Verhandlung, stattdessen wird auf Basis des bisherigen Wissenstands ein Urteil vom VGH Mannheim getroffen.

Die Zelle ist – wie schon immer – bereit mit der Stadtverwaltung zu verhandeln, solange eine Konzession nicht zwingend gefordert wird.

Eine Pressemitteilung wird noch folgen.