03.03.2014 | Vergleichskompromiss droht zu scheitern

Pressemitteilung der Galerie Zelle e.V. 01.03.2014

Sind die Kompetenzen im Rathaus geklärt?

Die Zelle hat sich am 27.02.2014 zur dritten und letzten Verhandlungsrunde über den vom VGH vorgeschlagenen Vergleich getroffen. Dieser wurde an einigen Stellen angepasst und neue Punkte, wie zum Beispiel die Ausarbeitung eines Jugendschutz- und Antidrogenkonzeptes, etc. eingearbeitet. Dabei konnte ein inhaltlicher Kompromiss gefunden werden. Der daraus hervorgehende Vergleich droht jetzt allerdings zu scheitern.

Wir gingen mit geringen Erwartungen zu diesem Treffen, waren aber umso erfreuter, als nach ca. 4 Stunden endlich ein für beide Parteien inhaltlich akzeptabler Kompromiss zustande kam. Dieser enthielt die rechtlich verwertbare Sicherheit für die Stadtverwaltung, dass die ursprüngliche Verfügung – sollten wir gegen den Vergleich verstoßen – vollstreckt werden kann. Er enthielt aber auch eine von beiden Seiten akzeptierte Auslegung der im Vergleich definierten Punkte. Gerade das sollte uns eine rechtlich verwertbare Sicherheit vor einer willkürlichen Auslegung des Vergleichs bieten. Unstrittig war, dass alle Punkte gemeinsam dem Gericht vorgelegt werden. Die einzigen Bedenken seitens der Stadtverwaltung waren, dass ein Vergleichsvorschlag in abgeänderter Form für das Gericht wohl nicht annehmbar sei und daher an Formulierungen scheitern könnte. Dies wäre jedoch mit einem Anruf beim VGH einfach zu klären gewesen, was jedoch aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit nicht mehr möglich war. Wir gingen also am 27.02.2014 mit dem gegenseitigen Verständnis auseinander, dass am folgenden Morgen lediglich die endgültige Form des Vergleichs durch die Rechtsbeistände geklärt wird. Es kam jedoch anders.

Noch vor dem Mittag des folgenden Tages informierte uns unser Rechtsanwalt, dass der VGH keine Bedenken gegenüber einer Anpassung und Ergänzung des Vergleichsvorschlags hat. Aber, dass die Stadtverwaltung entgegen ihrer Aussage am vorigen Abend nicht mehr bereit sei den Kompromiss so zu akzeptieren.

Die Stadtverwaltung ist nun, was die rechtlichen Auslegungen und Ergänzungen des Vergleichs angeht, lediglich zu einer einseitigen Selbstverpflichtung bereit. Diese soll weder Teil des eigentlichen Vergleichs sein, noch überhaupt dem Gericht vorgelegt werden und zudem erst im Nachhinein formuliert und unterzeichnet werden.

Nachdem sogar der VGH, wie oben bereits erwähnt, seine Unbedenklichkeit signalisierte, ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum einzelne, inhaltliche Teile des Kompromisses nicht mehr in den endgültigen Vergleich einfließen sollen.

Wir sehen darin die Gefahr, dass diese in einem eventuell aufkommenden Rechtsstreit vor Gericht nicht als Teil des Vergleiches gewertet werden und sich damit auch nicht auf ihn auswirken. Zudem wäre eine einseitige Willenserklärung seitens der Stadtverwaltung auch jederzeit von ihr widerrufbar.

Wir sind wütend und enttäuscht darüber, dass:

  • Es sich bei der Delegation der Stadtverwaltung nicht um ein entscheidungsfähiges Gremium handelte – was uns jedoch suggeriert wurde.
  • Die Verhandlungen nicht auf Augenhöhe stattfanden – was bei Vergleichsverhandlungen selbstverständlich sein sollte.

Nicht entscheidungsfähig war die Delegation der Stadtverwaltung, weil getroffene Entscheidungen im Nachhinein wieder von einer anderen städtischen Instanz, dem Justiziar Herr Dr. Stühler, verworfen wurden.

Auf Augenhöhe waren die Verhandlungen ebenso nicht, weil die uns Sicherheit verschaffenden Punkte als „begleitende Notizen“ oder gar „selbstverpflichtende Zugeständnisse“ degradiert werden. Somit wird unterteilt in „dem Vergleich zugehörige Punkte“ und „begleitend getroffene Absprachen“. Wir sind aber der Meinung, dass einem Vergleich auf Augenhöhe innewohnt, dass die gemeinsam getroffenen Kompromisse gleichermaßen gelten und damit auch gleichzeitig und als Gesamtpaket verabschiedet werden.

Wir sind daher weiterhin bereit, den am 27.2.2014 getroffenen Vergleichskompromiss zu unterzeichnen. Allerdings nur, sofern der Vergleich alle Punkte und Erläuterungen beinhaltet und diese einander gleichgestellt sind. Wir finden es im Übrigen schon grotesk genug überhaupt darüber diskutieren zu müssen, dass gemeinsam getroffene Kompromisse gleichwertig sein sollen.

Die Stadtverwaltung muss sich daher entscheiden, ob sie die Vergleichsverhandlungen auf Grund einer offensichtlich außer Kontrolle geratenen Rechtsabteilung scheitern lässt. Unserer Auffassung nach sollte die Rechtsabteilung der Stadt beratend zur Seite stehen und nicht die von einem vermeintlich entscheidungsfähigen Gremium getroffenen Kompromisse zum Scheitern bringen.

Wir würden uns freuen, wenn die Stadtverwaltung dem Vergleich und dem weiten Vorgehen zustimmen würde und hoffen, dass damit kein neues Kapitel aus Kafkas Prozess aufgeschlagen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Galerie Zelle e.V.


PDF: Pressemitteilung der Galerie Zelle e.V.