19.02.2014 | Pressemitteilung zu 1. Vergleichsverhandlungsrunde

Die Zelle hat sich mit der Stadtverwaltung Reutlingen am vergangenen Montag zur 1. Verhandlungsrunde über den Vergleichsvorschlag des VGH getroffen. Das Treffen fand auf neutralem Boden – im Jugendhaus Bastille – statt. Dabei haben beide Seiten eine entscheidungsfähige Delegation entsandt. Ziel der Verhandlungen ist es, einen Kompromiss als sogenannten „Vergleich“ zu finden, der ein Urteil im Konflikt um die versuchte Unterstellung einer Gewinnerzielungsabsicht obsolet machen würde.

Wir haben dafür einen eigenen Vergleichsvorschlag entworfen, der unsererseits als Verhandlungsbasis dienen soll. Dieser geht lösungsorientiert auf die Probleme und Vorwürfe der Stadtverwaltung (Jugendschutz, Kontrollen, etc.) ein, lässt gleichzeitig aber eine Konzessionierung außen vor. Das hat einen simplen Grund: Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Themen Jugendschutz und Kontrollen nichts mit dem Gaststättengesetz zu tun haben und wir deswegen eine Lösung jenseits davon finden müssen. Wenn es tatsächlich um den Jugendschutz gehen soll und nicht lediglich um ein neues Werkzeug, mit dem die Zelle unter städtische Kontrolle gebracht werden soll, dann muss dem Thema „Konzession“ eine konsequente Absage erteilt werden.

Die Stadtverwaltung argumentiert dagegen mit der Notwendigkeit von Repressionsmaßnahmen bei Verstößen gegen das JuSchG und sieht diese erst durch eine Konzessionierung als gegeben. Wir sehen das nicht so. Auch ohne Konzession (egal ob Generell oder nur auf bestimmte Veranstaltungen auferlegt) haben wir uns als Zelle an das JuschG zu halten. Auch ohne Konzession steht es der Stadtverwaltung offen bei Verstößen Bußgelder gegen die Zelle zu verhängen, was sie ja auch bereits tut. Auch mit Konzession ändert sich nichts an der rechtlichen Situation von Kontrollen bzgl. des Jugendschutzes. Die Liste kann noch ewig fortgeführt werden. Wir können nicht erkennen, inwiefern die Stadtverwaltung den Jugendschutz über das Gaststättengesetz besser vollstrecken können soll. Hier müssen grundsätzliche und lösungsorientierte Diskussionen geführt werden bei denen der Tenor nicht nach „Repression“, sondern nach „Zusammenarbeit“ klingt.

Wir finden es gerade deswegen sehr bezeichnend, dass die Stadtverwaltung bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Konzessionierung mit dem Thema „Jugendschutz“ argumentiert und bei der Frage nach der rechtlichen Grundlage mit dem Thema „Gaststättengesetz“ ankommt. Diese Argumentation ist inkonsistent und das Gaststättengesetz wird der Problematik nicht gerecht. Daher werden wir in den Verhandlungen unseren lösungsorientierten Vorschlag forcieren. Dieser beinhaltet z.B. verpflichtende, regelmäßige Gespräche zwischen Zelle und Stadtverwaltung, Weiterbildungen im Bereich „Jugendschutz“ und vieles mehr. Oder kurz und knapp ausgedrückt: Ein vernünftiges, konstruktives Angebot.

Wir begrüßen im Übrigen, dass die Stadtverwaltung mittlerweile für Gespräche auf Augenhöhe zur Verfügung steht. Wir möchten aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass dies erst durch das Urteil vom VGH erreicht wurde. Die bisherige Gesprächsbereitschaft bezog sich lediglich auf Informationsgespräche ÜBER die Konzession und nicht auf Verhandlungen OB eine Konzession überhaupt nötig ist.

Wir hoffen dennoch auf das Beste und freuen uns auf die anstehende zweite Verhandlungsrunde am 24.02.2014.

Mit solidarischen Grüßen
Galerie Zelle e.V.


PDF: PM-Verhandlungen